Dazu wird eine Zweckgesellschaft nach luxemburgischem Recht gegründet, die im Namen der Euro-Länder bis zu �440 Mrd. an den Kreditmärkten aufnehmen und an finanzschwache Staaten weitergeben kann.
Die Zweckgesellschaft soll noch im Juni ihre Arbeit aufnehmen, sobald 90 Prozent der Garantiezusagen der Euro-Staaten vorliegen. Sollte zuvor ein Staat in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann ihm mit den �60 Mrd. geholfen werden, die im EU-Budget für den Rettungsschirm reserviert worden sind. Diese müssen ohnehin erst abgerufen werden, bevor die Zweckgesellschaft aktiv wird. Weitere �250 Mrd. zu dem Paket steuert der Internationale Währungsfonds (IWF) bei.
Hilfsanträge können bis Ende Juni 2013 gestellt werden. Die Vergabe von Krediten durch die neue Gesellschaft soll - wie die Hilfen für Griechenland - daran geknüpft werden, dass das betroffene Land ein vom IWF abgesegnetes Sparprogramm beschlie�t.
Damit die Zweckgesellschaft die Kredite zu äu�erst günstigen Konditionen aufnehmen kann, bürgt jeder Mitgliedstaat mit je 120 Prozent des Anteils an der Gesellschaft. Damit fällt der Anteil der kreditwürdigen Staaten im Gesamtpaket stärker ins Gewicht. Deutschland, das �123 Mrd. beisteuert, bürgt somit faktisch für �148 Mrd.