Darüber hinaus hat die BaFin ungedeckte Leerverkäufe von Aktien folgender Unternehmen der Finanzbranche untersagt:
- AAREAL BANK AG
- ALLIANZ SE
- COMMERZBANK AG
- DEUTSCHE BANK AG
- DEUTSCHE BÃ?RSE AG
- DEUTSCHE POSTBANK AG
- GENERALI Deutschland HOLDING AG
- HANNOVER RÃ?CKVERSICHERUNG AG
- MLP AG
- MÃ?NCHENER RÃ?CKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG
Die BaFin begründete diesen Schritt mit der au�ergewöhnlichen Volatilität bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone. Zudem hätten sich die Spreads von Credit Default Swaps auf Kreditausfallrisiken mehrerer Staaten der Eurozone erheblich ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund hätten massive Leerverkäufe der betroffenen Schuldtitel und der Abschluss von ungedeckten CDS auf Kreditausfallrisiken der Staaten der Eurozone weitere exzessive Preisbewegungen zur Folge, welche zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen und die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden können.
Angesichts dieser Umstände hat die BaFin au�erdem erneut ungedeckte Leerverkäufe von Aktien von ausgewählten Finanzunternehmen verboten.
Bonn/Frankfurt a.M., den 18. Mai 2010