Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte sollten wegfallen, fordert der federführende EU-Parlamentarier Jean-Paul Gauzès. Die Kommission hatte in ihrem Richtlinienentwurf zu Alternativen Investmentfonds (AIFM) vorgeschlagen, Hedge-Fonds erst ab einem Vermögen von 100 Mio. Euro und Private Equity mit einem Fondsvermögen ab 500 Mio. Euro zu erfassen. An die Stelle dieser Schwellenwerte solle ein "Proportionalitätsprinzip" treten, fordert Gauzès. Fondsmanager müssten "ein Minimum an Eigenkapital vorweisen", um in der EU tätig werden zu dürfen. Dieses Eigenkapital müsse sofort verfügbar sein und solle sich in der seiner Höhe an der OGAW-Investmentfonds-Richtlinie orientieren, hei�t es in dem Bericht.
Anders als die EU-Kommission will der konservative Abgeordnete den Hedge-Fonds deutlich strengere Vorschriften machen als den Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Private Equity). So will er die Verschuldung von Hedge-Fonds nach oben begrenzen. Die Fonds-Manager sollten selbst ein Limit für den Einsatz von Fremdkapital bei den Aufsichtsbehörden anmelden. In Ausnahmefällen solle die neue EU-Agentur für Wertpapieraufsicht ESMA das Recht erhalten, die sogenannte "Hebelwirkung" durch Kreditfinanzierung unterhalb der vom Fonds-Manager gewünschten Grenze festzusetzen. Dieser Passus dürfte vor allem in der Londoner City auf Widerstand sto�en, wo die meisten europäischen Hedge-Fonds ihren Sitz haben.
Dagegen will Gauzès die umstrittenen Leerverkäufe nicht verbieten. Diese von den Hedge-Fonds genutzte Handelstechnik sei "nützlich" für die Finanzmärkte, schreibt Gauzès. Der Franzose kommt den Private Equity-Gesellschaften bei den Informationspflichten der Fonds entgegen. Private Equity-Investoren dürften nicht dazu gezwungen werden, sensible Informationen über Unternehmen preiszugeben, an denen sie beteiligt sind. Gauzès will die Fonds auch nicht dazu zwingen, sich regelmä�ig von einer unabhängigen Stelle bewerten zu lassen. Er geht damit auf einen weiteren Einwand der Private Equity-Branche gegen den Richtlinienentwurf der EU-Kommission ein. Allerdings müssten die Fonds eine unabhängige interne Bewertung garantieren.
n der strittigen Frage, wie Fonds aus Drittstaaten zu behandeln sind, vertritt Gauzès die Seite der EU-Kommission. Nur in der EU beheimatete Fonds sollten den für europaweite Aktivitäten unverzichtbaren EU-Pass erhalten. Den Mitgliedstaaten stünde es allerdings frei, Fonds aus Drittländern auf ihrem Territorium zuzulassen. Zudem sollten professionelle Investoren weiterhin die Möglichkeit haben, in au�erhalb der EU beheimatete Fonds zu investieren, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für die Investments von Privatanlegern in au�ereuropäische Fonds will Gauzès deutlich striktere Grenzen setzen. Seine Stellungnahme bildet die Grundlage für die parlamentarischen Beratungen der Richtlinie