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K1 Gründer bleibt in Haft
 
  Hedgeweb - DI, 10. NOV 2009
Fonds & Investments Helmut Kiener, Gründer der K1-Fonds bleibt in Haft. Es bestehe weiter Flucht- und Verdunkelungsgefahr, so die Staatsanwaltschaft Würzburg.

Kiener soll rund um den in der Karibik registrierten Hedge-Fonds K1 Global Sub Trust ein verzweigtes Netz an Firmen aufgebaut und Gelder für Luxusimmobilien in Florida, Flugzeuge und Helikopter abgezweigt haben. Er selbst weist die Vorwürfe zurück. Dem 50-Jährigen könnten "nach dem bisherigen Kenntnisstand allenfalls schlechte Investitionsentscheidungen vorgeworfen werden, nicht jedoch Untreue", sagt sein Anwalt Lutz Libbertz.

Sein Mandant habe ihm versichert, sämtliche Gelder seien noch vorhanden. Davon geht derzeit auch sein Wirtschaftsprüfer, der Ludwigshafener Finanzprofessor Josef Becker aus. Die Betrugsvorwürfe gegen Kiener beruhten lediglich auf Vermutungen, "bisher ist noch nichts bestätigt worden", sagte er. Auch wenn die Anleger seit Monaten kein Geld erhielten. "Offenbar ist die Liquidität von K1 knapp, so dass die Anleger keine Rückzahlung erhalten konnten und die Banken keine Tilgung", so Becker. Das liege vor allem daran, dass die Zielfonds, in die der Dachfonds K1 investierte, nicht liquide seien.

Kiener habe es in seiner gesicherten finanziellen Situation nicht nötig, Straftaten zu begehen, so seine Anwälte. Laut Haftbeschwerde hat Kiener seit 1996 Jahr für Jahr ein "Einkommen im siebenstelligen Bereich" versteuert. Den Anschuldigungen liege "möglicherweise eine Hetzjagd der Banken zugrunde" hei�t es weiter. Kiener habe hinsichtlich der Geldanlage die besten Absichten gehabt. �ber alle Anlageentscheidungen seien die Banken im Bilde gewesen und hätten diese schriftlich genehmigt.

Die Haftrichterin lehnte seine Freilassung dennoch ab, obwohl Kiener �500 000 Kaution bot. Auch sein von ihm ins Feld geführter Status als Diplomat des afrikanischen Staates Guinea-Bissau, der ihm Immunität verschaffe, wurde nicht anerkannt. "Wir gehen davon aus, dass Kiener keinen Diplomatenstatus hat und dass er sich strafbar gemacht hat, sonst würden wir ihn nicht in Haft behalten", so Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder.

 
 
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