- Die Steuer soll einheitlich in der gesamten EU gelten, um die Gefahr der Verlagerung von Transaktionen zu reduzieren. Die EU will Mindeststeuersätze festlegen, die von den nationalen Regierungen jedoch überschritten werden dürfen.
- Grundsätzlich sollen alle Finanztransaktionen erfasst werden. Die Emissionsmärkte (Primärmärkte) von Anleihen und Währungen sollen jedoch nicht besteuert werden, um die Kapitalbeschaffung von Regierungen und Unternehmen nicht zu erschweren.
- Innerhalb der EU soll die Steuer dort erhoben werden, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Wird das Geschäft in Nicht-EU-Ländern ohne Transaktionssteuer abgewickelt, fällt die Steuer in dem EU-Land an, in dem das handelnde Unternehmen seinen Sitz hat.
- Konsumentenverträge - beispielsweise Versicherungen, Hypotheken, Kredite - fallen nicht unter die neue Steuer.
- Für die Zahlung der Steuer sollen grundsätzlich die Finanzunternehmen verantwortlich sein. Einzelpersonen sollen aber in bestimmten Fällen herangezogen werden können.