Das Frankfurter Landgericht komme in seiner vorläufigen Einschätzung einem â??Spiegelâ??-Bericht zufolge zu dem Schluss, dass die Angaben zu den Risiken im Fondsprospekt für ein Riesenrad in Peking â??nicht ausreichendâ?? sein dürften. Dies gehe aus einem dem â??Spiegelâ?? vorliegenden Beschluss zu einer Klage eines Ehepaars hervor, berichtete das Nachrichtenmagazin.
Das Ehepaar fordert in dem Verfahren die Rückzahlung ihrer 2006 investierten � 30.000 plus Zinsen. Der Fonds sollte Riesenräder etwa in Berlin und Peking finanzieren - und Hunderte Anleger wollten ein gro�es Rad drehen. Das Investment floppte, keines der Projekte wurde verwirklicht. Dennoch schrumpfte das Fondsvolumen von über � 200 Mio. auf � 20 Mio. Mehr als 90 Prozent der Anleger nahmen das Angebot an, 60 Prozent ihres investierten Geldes wieder ausgezahlt zu bekommen.
Das klagende Ehepaar wirft der Deutschen Bank als Verkäuferin und dem Bankhaus Delbrück Bethmann Maffei, das den Fonds aufgelegt hatte, Falschberatung und Fehler im Verkaufsprospekt vor (Az.: 2/10 O 339/10). Die Banken weisen die Vorwürfe zurück. Die Deutsche Bank erklärt, sie habe â??auf der Grundlage der im Prospekt genannten Angabenâ?? beraten und â??Chancen und Risiken ausdrücklich beleuchtetâ??.
Laut â??Spiegelâ?? bemängelt das Frankfurter Gericht jedoch, dass die Provisionen für die Bank im Prospekt nicht ausreichend erkennbar gewesen seien.